Verfügt eine Partei über mindestens vier Sitze im Stadtrat, bildet sie eine Fraktion. Erreicht eine Partei die Stärke von vier Sitzen nicht, kann sie sich mit einer anderen oder mehreren anderen Parteien zu einer Fraktion zusammenschliessen. Nur Stadtratsmitglieder, die einer Fraktion angehören, können in die Kommissionen gewählt werden und frühzeitig auf die Entscheide Einfluss nehmen.