Die Sitzordnung im Stadtrat entnehmen Sie dem Sitzplan. Die Festlegung der Sitzordnung erfolgt jeweils nach der Gesamterneuerungswahl durch das Stadtratspräsidium (Artikel 16 Absatz 4 GRSR). Gestützt darauf erstellen die Parlamentsdienste einen Sitzplan und weisen jedem Ratsmitglied in Absprache mit den Fraktionen einen Platz zu. Während der Legislatur übernehmen neu eintretende Stadtratsmitglieder den Sitzplatz ihrer Vorgänger*innen. Sitzplatzänderungen innerhalb der Fraktionen sind dem Weibeldienst frühzeitig vor der betreffenden Ratssitzung mitzuteilen.